Mittwoch, Oktober 27, 1999

Ausbildungsbefugnis
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Regierungspräsidium27. Oktober 1999

Gemäß § 76 Abs 3 Berufsbildungsgesetz vom 14. 08. 1969 (BGBI I S. 1112) in Verbindung mit der Verordnung über die berufs-und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsbildung in der gewerblichen Wirtschaft von 20. 04. 1972 (BGBI I S. 707) und § 2 Abs. 1 Nr. 6 der Verordnung über die Zuständigkeit auf dem Gebiet der Berufsbildung vom 18.12.1984 (GVBI I S. 350 wird.

Herrn Udo Blumenthal
geb. 13. 06. 1959 in Berlin
wohnhaft Limesstrasse 2 65719 Hofheim am Taunus

die fachliche Eignung zur Ausbildung von Auszubildenden im Ausbildungsberuf “IT-System-Elektroniker/-in”

widerruflich zuerkannt.

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